FAHRPREISE AB KOBLENZ ZU UMLIEGENDEN GEMEINDEN
Der Fahrpreis ist für Koblenzer Taxifahrer für die gesamte Strecke frei zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, gelten die von der Stadt Koblenz festgesetzten Beförderungsentgelte.
FESTPREISE
AB KOBLENZ NACH (BENDORF)
Bei regelmäßig wiederkehrenden Fahrten zwischen Koblenz und außerhalb liegenden Gemeinden bieten wir Festpreise, die unter dem aktuellem Taxitarif liegen. Preisinformationen ab Koblenz zu Fahrzielen außerhalb des Pflichtfahrgebiet werden von uns gerne auf telefonische Anfrage erteilt.
FAHRPREISE INNERHALB DER STADT KOBLENZ
Grundsätzlich richtet sich der Preis für die Nutzung von Taxen nach der Fahrtstrecke, den Taxitarifen der Gemeinde, in deren der Taxibetrieb seinen Betriebssitz hat. Der Taxitarif ist für jeden Taxiunternehmer bindend und darf weder unter- noch überschritten werden.
BETRIEBSSITZGEMEINDE KOBLENZ AM RHEIN
Als Taxiunternehmer dürfen wir nur in unserer Betriebssitzgemeinde Taxen bereithalten. Fahrten auf Bestellung können allerdings auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden.
Fahrten auf Bestellung können auch von anderen Gemeinden durchgeführt werden.
Z.B. ab Koblenz zu den Gemeinden Alken, Brodenbach, Burgen, Dieblich, Hatzenport, Kobern-Gondorf, Lehmen, Löf Kattenes, Macken, Niederfell, Nörtershausen, Oberfell, Waldesch, Winningen, Wolken, Udenhausen, Pfaffenheck, Buchholz, Emmelshausen, Kastellaun, Rhens, Boppard, Köln, Frankfurt, Frankfurt Hahn, Bad Ems, Dausenau, Nievern, Frücht, Lahnstein usw.
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